Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsbeistand in Sachen Arbeitsrecht, der außergerichtlich sowie vor Gericht Ihr Anliegen konsequent vertritt? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir, die WSR Rechtsanwälte um Sascha Weller, sind seit unzähligen Jahren auf dem Bereich des Arbeitsrechtes tätig. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns – für die Durchsetzung Ihres Rechts!

Jede Person, die Arbeit in einem Unternehmen leistet und sich deshalb an gewisse Regelungen halten muss, fällt unter die Gesetzmäßigkeiten des Arbeitsrechts. Dabei hat jede Person in Bezug auf ihre Erwerbstätigkeit Rechte – Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber. Viele Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer sind bereits im Arbeitsvertrag geregelt. Trotzdem kommt es oft zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien, vor allem im Falle des Ausspruchs einer Kündigung. Damit Sie mit sachlichen Argumenten zu Ihrem Recht kommen, stehen wir zu 100% hinter Ihnen. Die WSR Rechtsanwälte sind unter anderem auf das Arbeitsrecht spezialisiert und stehen Ihnen bei sämtlichen Problemen in Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit sehr gerne zur Seite! Überzeugen Sie sich von unserer Expertise und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Ingolstadt.

Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung

Wussten Sie eigentlich, dass nicht jede Kündigung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten auch rechtens ist? Jeder Arbeitnehmer kann sich gegen eine Kündigung, die ihm vom Arbeitgeber erteilt wurde, wehren. Dabei unterstützen wir Sie tatkräftig! Des Weiteren unterstützen wir auch Arbeitgeber bei einem rechtmäßigen Kündigungsverfahren.

Wie hoch muss/kann eine Abfindung sein? Auch diese Frage können wir Ihnen beantworten und uns für eine adäquate Summe einsetzen. Egal ob Kündigungsschutz oder Klärung der Höhe Ihrer Abfindung: Wir sind Ihr starker Partner in jedem Rechtsstreit – gerichtlich oder außergerichtlich!

Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag stellt eine einvernehmliche Beendigung eines Schuldverhältnisses dar. Somit unterscheidet sich der Aufhebungsvertrag von der Kündigung, welche das Vertragsverhältnis zwischen zwei Parteien einseitig beendet. Es muss in diesem Fall, im Gegensatz zur Kündigung, auch kein Grund für die Aufhebung des Vertragsverhältnisses angegeben werden. Damit entfällt der Kündigungsschutz und in manchen Fällen droht auch eine Sperrung des Arbeitslosengeldes. Der Abwicklungsvertrag regelt im Gegensatz dazu die Einzelheiten einer aus anderen Gründen vorliegenden Vertragsauflösung. Damit die einvernehmliche Kündigung keine negativen Folgen für Sie hat, raten wir Ihnen einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Gerne stehen wir Ihnen für die Abwicklung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zu Verfügung!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!

Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen

Sie fühlen sich für Ihre erbrachte Leistung von Ihrem Arbeitgeber ungerecht entlohnt? Wir prüfen nach, ob dies wirklich der Fall ist und setzen uns für Ihre faire Entlohnung ein! Ihre Mitarbeiter fordern die Erhöhung Ihres Gehaltes, trotz nicht erbrachter Leistung? Vertraglich festgelegte Vergütungen müssen bezahlt werden, solange der Arbeitnehmer die vereinbarten Leistungen erfüllt. Sollte eine der Parteien sich nicht an den Arbeitsvertrag halten, so muss von einem kompetenten Juristen geklärt werden, was zum Vertragsverstoß geführt hat. Sollten Sie als Arbeitnehmer Ihren Lohn nicht erhalten haben, obwohl Sie sich an die vertraglichen Vereinbarungen hielten, so verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht und einer adäquaten Entlohnung! Ebenso unterstützen wir Arbeitgeber bei einem Vertragsbruch seitens des Arbeitnehmers.

Befristete Arbeitsverträge

Ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis endet nicht durch eine Kündigung, sondern nach Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitspanne. Befristete Arbeitsverhältnisse müssen nach § 14 Abs.4 Tz­B­fG immer schriftlich vereinbart werden. Was Sie bei dieser Form des Arbeitsvertrages beachten müssen, was der Arbeitsvertrag beinhalten soll und welche Vor- und Nachteile ein befristetes Arbeitsverhältnis für Sie hat, erklären Ihnen die WSR Anwälte gerne bei einem persönlichen Gespräch! Des Weiteren stehen wir Ihnen als erfahrener Rechtsbeistand im Falle eines Rechtsstreits – rund um das befristete Arbeitsverhältnis – jederzeit zur Verfügung. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und unsere Erfahrung. Kämpfen wir gemeinsam für Ihr Recht!

Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Ein Betrieb mit mindestens fünf Arbeitnehmern muss laut Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) die Wahl eines Betriebsrates gewährleisten. Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und hat wichtige Aufgaben bezüglich der Erhaltung des Wohls jener. Dabei hat der Betriebsrat das Recht, die Geschäftsführung in ihrer Entscheidungsfreiheit zu beschränken und hat somit großen Einfluss auf das Unternehmen und das Wohlergehen seiner Kollegen. Sollten Sie sich in jener Position befinden, so können Sie mit unserer vollsten juristischen Unterstützung rechnen! Zudem sind wir für Arbeitgeber der perfekte Ansprechpartner, wenn dieser sich vom Betriebsrat unter Druck gesetzt fühlt. Kontaktieren Sie uns dazu in unserer Kanzlei!

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